Stu­BA

Zen­tra­ler Ent­schei­dungs­trä­ger der Braunkohlesanierung

Der Stu­BA ist das Ent­schei­dungs­gre­mi­um zur Umset­zung der Ver­wal­tungs­ab­kom­men und zur Siche­rung einer effi­zi­en­ten Durch­füh­rung der Braunkohlesanierung.

Auf­trag und Auf­ga­ben des StuBA

Der Steue­rungs- und Bud­get­aus­schuss für die Braunkohle­sanierung (Stu­BA) trägt die über­ge­ord­ne­te Ver­ant­wor­tung für die Pla­nung, Steue­rung und Finan­zie­rung der Sanie­rungs­maß­nah­men in den ehe­ma­li­gen Braun­koh­le­ge­bie­ten. Sei­ne Auf­ga­ben sind in dem gemein­sa­men Posi­ti­ons­pa­pier von Bund und den Län­dern vom 11. Okto­ber 1994 und der Geschäfts­ord­nung festgelegt.

Prio­ri­tä­ten­set­zung und über­ge­ord­ne­te Steuerung

Eine zen­tra­le Auf­ga­be des Stu­BA ist die Fest­le­gung von Prio­ri­tä­ten für die Braunkohle­sanierung. Dies umfasst die Erstel­lung über­ge­ord­ne­ter Rah­men­be­din­gun­gen, län­der­über­grei­fen­der Maß­stä­be und Pla­nungs­grund­la­gen für die Sanie­rungs­maß­nah­men. Zudem geneh­migt das Gre­mi­um die Gesamt­pla­nung sowie die ein­zel­nen Pro­jek­te und Maß­nah­men, ein­schließ­lich der Bud­ge­tie­rung und Finanzierungsplanung.

Kon­trol­le der Sanierungsmaßnahmen

Um eine effi­zi­en­te Umset­zung der Sanie­rungs­maß­nah­men sicher­zu­stel­len, über­nimmt der Stu­BA eine umfas­sen­de Kon­troll­funk­ti­on. Dazu gehö­ren das vor­lau­fen­de Con­trol­ling der Auf­ga­ben- und Pro­jekt­pla­nung sowie die Prü­fung von Aus­schrei­bungs- und Vergabeverfahren.

Ent­schei­dung bei strit­ti­gen Fragen

Ein wesent­li­ches Prin­zip der Arbeit des Stu­BA ist die Ein­stim­mig­keit der Beschlüs­se. Nur durch die enge Zusam­men­ar­beit von Bund und Län­dern kann die Braunkohle­sanierung erfolg­reich umge­setzt und lang­fris­tig gesi­chert wer­den. So ist der Stu­BA auch für die Schlich­tung strit­ti­ger Fra­gen zustän­dig, ins­be­son­de­re wenn es um die Arbeit der Regio­na­len Sanie­rungs­bei­rä­te (RSB) geht.

75 %

Abge­schlos­sen

Struk­tu­rier­te Ent­schei­dungs­pro­zes­se für eine erfolg­rei­che Braunkohlesanierung

Die Bera­tung und Ent­schei­dung über zen­tra­le Auf­ga­ben der Braunkohle­sanierung bil­den den Kern der Arbeit des Stu­BA. Seit sei­ner Grün­dung im Jahr 1995 gewähr­leis­tet das Gre­mi­um durch kon­ti­nu­ier­li­che Sit­zun­gen eine sta­bi­le und ziel­ge­rich­te­te Steue­rung der Sanierungsmaßnahmen.

Effi­zi­en­te Ent­schei­dungs­pro­zes­se und enge Abstimmung

Der Stu­BA tagt vier­mal im Jahr, um über ein­ge­reich­te Anträ­ge und Pro­jek­te zu bera­ten und die­se zu geneh­mi­gen. Die sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung der Sit­zun­gen durch die Bund-Län­der-Geschäftsstelle stellt sicher, dass fun­dier­te und gut abge­stimm­te Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den. Die­se enge Abstim­mung ist auch für die Arbeit der Regio­na­len Sanie­rungs­bei­rä­te (RSB) von gro­ßer Bedeutung.

Zah­len und Meilensteine

Seit 1995 wur­den in ins­ge­samt 143 Sit­zun­gen mehr als 2.700 Anträ­ge und Ände­rungs­an­trä­ge behan­delt. In den Regio­na­len Sanie­rungs­bei­rä­ten kamen in über 400 Sit­zun­gen wei­te­re 1.900 Anträ­ge hin­zu. Ein­mal jähr­lich tagt der Stu­BA direkt vor Ort in einem Sanie­rungs­ge­biet, um den Fort­schritt der Maß­nah­men aus ers­ter Hand zu begutachten.

Fort­schritt und Umset­zung der Sanierungsmaßnahmen

Von den rund 4.100 bis­lang ein­ge­reich­ten Teil­ob­jek­ten – den kleins­ten Antrags­ein­hei­ten – sind bereits 75 Pro­zent abge­schlos­sen, wäh­rend die rest­li­chen 25 Pro­zent in der Umset­zung sind. Die­se struk­tu­rier­te Her­an­ge­hens­wei­se stellt sicher, dass die Sanie­rung plan­mä­ßig und nach­hal­tig umge­setzt wird.

Part­ner­schaft­li­che Zusammenarbeit

Die erfolg­rei­che Umset­zung der Braunkohle­sanierung erfor­dert eine enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen Bund und Län­dern. Im Steue­rungs- und Bud­get­aus­schuss (Stu­BA) arbei­ten zwei Ver­tre­ter des Bun­des sowie vier Ver­tre­ter der Braun­koh­le­län­der part­ner­schaft­lich zusammen.

Zusam­men­set­zung des StuBA

Das Gre­mi­um ist pari­tä­tisch besetzt: Ver­tre­ter des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Umwelt, Kli­ma­schutz, Natur­schutz und nuklea­re Sicher­heit (BMU­KN) und des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen (BMF) sowie der Län­der Bran­den­burg, Sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen brin­gen ihre jewei­li­gen Per­spek­ti­ven und Fach­kom­pe­ten­zen ein.

Wech­seln­der Vor­sitz und gemein­sa­me Entscheidungsfindung

Den Vor­sitz im Stu­BA über­neh­men abwech­selnd die Ver­tre­ter des BMU­KN und des BMF. Durch die­sen struk­tu­rier­ten Wech­sel und die enge Abstim­mung zwi­schen allen Betei­lig­ten wird sicher­ge­stellt, dass die Sanie­rungs­maß­nah­men effi­zi­ent gesteu­ert und län­der­über­grei­fen­de Inter­es­sen aus­ge­wo­gen berück­sich­tigt werden.

Enga­ge­ment für den Wan­del – die Part­ner der Braunkohlesanierung

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