StuBA
Zentraler Entscheidungsträger der Braunkohlesanierung
Der StuBA ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung.


Auftrag und Aufgaben des StuBA
Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) trägt die übergeordnete Verantwortung für die Planung, Steuerung und Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen in den ehemaligen Braunkohlegebieten. Seine Aufgaben sind in dem gemeinsamen Positionspapier von Bund und den Ländern vom 11. Oktober 1994 und der Geschäftsordnung festgelegt.
Prioritätensetzung und übergeordnete Steuerung
Eine zentrale Aufgabe des StuBA ist die Festlegung von Prioritäten für die Braunkohlesanierung. Dies umfasst die Erstellung übergeordneter Rahmenbedingungen, länderübergreifender Maßstäbe und Planungsgrundlagen für die Sanierungsmaßnahmen. Zudem genehmigt das Gremium die Gesamtplanung sowie die einzelnen Projekte und Maßnahmen, einschließlich der Budgetierung und Finanzierungsplanung.
Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen
Um eine effiziente Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen, übernimmt der StuBA eine umfassende Kontrollfunktion. Dazu gehören das vorlaufende Controlling der Aufgaben- und Projektplanung sowie die Prüfung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.
Entscheidung bei strittigen Fragen
Ein wesentliches Prinzip der Arbeit des StuBA ist die Einstimmigkeit der Beschlüsse. Nur durch die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern kann die Braunkohlesanierung erfolgreich umgesetzt und langfristig gesichert werden. So ist der StuBA auch für die Schlichtung strittiger Fragen zuständig, insbesondere wenn es um die Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) geht.

75 %
Abgeschlossen
Strukturierte Entscheidungsprozesse für eine erfolgreiche Braunkohlesanierung
Die Beratung und Entscheidung über zentrale Aufgaben der Braunkohlesanierung bilden den Kern der Arbeit des StuBA. Seit seiner Gründung im Jahr 1995 gewährleistet das Gremium durch kontinuierliche Sitzungen eine stabile und zielgerichtete Steuerung der Sanierungsmaßnahmen.
Effiziente Entscheidungsprozesse und enge Abstimmung
Der StuBA tagt viermal im Jahr, um über eingereichte Anträge und Projekte zu beraten und diese zu genehmigen. Die sorgfältige Vorbereitung der Sitzungen durch die Bund-Länder-Geschäftsstelle stellt sicher, dass fundierte und gut abgestimmte Entscheidungen getroffen werden. Diese enge Abstimmung ist auch für die Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) von großer Bedeutung.
Zahlen und Meilensteine
Seit 1995 wurden in insgesamt 143 Sitzungen mehr als 2.700 Anträge und Änderungsanträge behandelt. In den Regionalen Sanierungsbeiräten kamen in über 400 Sitzungen weitere 1.900 Anträge hinzu. Einmal jährlich tagt der StuBA direkt vor Ort in einem Sanierungsgebiet, um den Fortschritt der Maßnahmen aus erster Hand zu begutachten.
Fortschritt und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Von den rund 4.100 bislang eingereichten Teilobjekten – den kleinsten Antragseinheiten – sind bereits 75 Prozent abgeschlossen, während die restlichen 25 Prozent in der Umsetzung sind. Diese strukturierte Herangehensweise stellt sicher, dass die Sanierung planmäßig und nachhaltig umgesetzt wird.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Die erfolgreiche Umsetzung der Braunkohlesanierung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Im Steuerungs- und Budgetausschuss (StuBA) arbeiten zwei Vertreter des Bundes sowie vier Vertreter der Braunkohleländer partnerschaftlich zusammen.
Zusammensetzung des StuBA
Das Gremium ist paritätisch besetzt: Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bringen ihre jeweiligen Perspektiven und Fachkompetenzen ein.
Wechselnder Vorsitz und gemeinsame Entscheidungsfindung
Den Vorsitz im StuBA übernehmen abwechselnd die Vertreter des BMUKN und des BMF. Durch diesen strukturierten Wechsel und die enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten wird sichergestellt, dass die Sanierungsmaßnahmen effizient gesteuert und länderübergreifende Interessen ausgewogen berücksichtigt werden.
Vorsitzende
MR Dr. Martin Hillebrecht-Freiherr von Liebenstein
Referatsleiter VIII C1
Bundesministerium der Finanzen
Felix v. Saurma-Jeltsch
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz, nukleare Sicherheit
Vertreter der Länder
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz




