StuBA/

Geschäftsstelle

Gemein­sam für die Zukunft der Bergbauregionen

Im Steue­rungs- und Bud­get­aus­schuss für die Braunkohle­sanierung (Stu­BA) ent­schei­den und kon­trol­lie­ren Bund und Län­der die Sanie­rungs­maß­nah­men. Die Bund-Län­der-Geschäftsstelle für die Braunkohle­sanierung (GS Stu­BA) orga­ni­siert die Arbeit des Steue­rungs- und Budgetausschusses.

Steue­rung
der
Braun­koh­le-
sanie­rung

Stu­BA

Auf­ga­ben, Auf­trag, Pro­zes­se, Partner

Der Steue­rungs- und Bud­get­aus­schuss für die Braunkohle­sanierung (Stu­BA) legt die Grund­sät­ze und Prio­ri­tä­ten für die Sanie­rung fest und über­wacht die Fort­schrit­te. Die Bund-Län­der-Geschäftsstelle unter­stützt den Stu­BA durch die Orga­ni­sa­ti­on der Ent­schei­dungs­pro­zes­se und die Umset­zung der Beschlüsse.

Geschäftsstelle

Auf­bau und Leitung

Koor­di­na­ti­ons­stel­le
für über­grei­fen­de
Sanie­rungs­auf­ga­ben

Für die Erar­bei­tung der inhalt­li­chen Vor­ga­ben zur Lösung der län­der- und unter­neh­mens­über­grei­fen­den Sanie­rungs­auf­ga­ben in der Braun­koh­le wur­de bereits 1992 eine Steue­rungs­grup­pe unter Vor­sitz des Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­ums und der Mit­wir­kung der zustän­di­gen Bun­des­mi­nis­te­ri­en, der betrof­fe­nen Bun­des­län­der, der Treu­hand­an­stalt (THA), der jewei­li­gen Gewerk­schaf­ten und der Braun­koh­len­un­ter­neh­men etabliert.

Zen­tra­les Entscheidungsgremium

Mit Been­di­gung der Tätig­keit der THA begann die Trans­for­ma­ti­on der Steue­rungs­grup­pe in ein regel­mä­ßig und kon­ti­nu­ier­lich agie­ren­des Bund-Län­der-Gre­mi­um. Die Vor­be­rei­tun­gen zu des­sen Bil­dung wur­den Anfang 1994 vor­an­ge­trie­ben und mün­de­ten schließ­lich in einer kla­ren Posi­tio­nie­rung von Bund und Braun­koh­le­län­dern zur lang­fris­ti­gen Finan­zie­rung und Orga­ni­sa­ti­on der Braunkohle­sanierung. Der Steue­rungs- und Bud­get­aus­schuss für die Braunkohle­sanierung nahm schließ­lich 1995 als Nach­fol­ger der Steue­rungs­grup­pe sei­ne Arbeit auf und ent­schei­det bis heu­te vier Mal im Jahr über die Durch­füh­rung und Finan­zie­rung neu­er Sanie­rungs­maß­nah­men und über Grund­sät­ze der Sanierung.

Von der Grün­dung
zur lang­fris­ti­gen
Insti­tu­ti­on

Der Vor­läu­fer der Bund-Län­der-Geschäftsstelle für die Braunkohle­sanierung (GS Stu­BA) – das Büro Braunkohle­sanierung – wur­de auf Beschluss der Bun­des­re­gie­rung im Okto­ber 1992 in Trä­ger­schaft der Treu­hand­an­stalt par­al­lel zum Stu­BA gebil­det. Ab 1995 begann die Umwand­lung des Büros in eine lang­fris­ti­ge, bis zum Ende der Braunkohle­sanierung kon­zi­pier­te Struk­tur­ein­heit, die Bund-Länder-Geschäftsstelle.

Eigen­stän­di­ge orga­ni­sa­to­ri­sche Ein­heit inner­halb der LMBV

Grund­la­ge der Arbeit des Stu­BA und sei­ner Geschäftsstelle wur­de die im sel­ben Jahr beschlos­se­ne Geschäfts­ord­nung. Danach ist die GS Stu­BA, die seit Beginn ihrer Tätig­keit ihren Sitz in Ber­lin hat, eine eigen­stän­di­ge orga­ni­sa­to­ri­sche Ein­heit inner­halb der LMBV, aller­dings aus­schließ­lich gegen­über dem Stu­BA verantwortlich.

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