Organisations­struktur

Effi­zi­en­te Struk­tur für eine nach­hal­ti­ge Transformation

Die Umset­zung der kom­ple­xen und viel­schich­ti­gen Sanie­rungs­maß­nah­men in vier Bun­des­län­dern erfolgt über ein drei­stu­fig auf­ge­bau­tes Sys­tem mit dem Steue­rungs- und Bud­get­aus­schuss für die Braunkohle­sanierung (Stu­BA) an der Spitze.

Ein drei­stu­fi­ges Sys­tem –
Orga­ni­sa­ti­on und Ver­ant­wor­tung
in der Braunkohlesanierung

Die Orga­ni­sa­ti­ons­form des Stu­BA wur­de zum Garant der Siche­rung einer sta­bi­len und kon­ti­nu­ier­li­chen Erfül­lung der Auf­ga­ben sowie zur schnel­len und pro­blem­ori­en­tier­ten Reak­ti­on auf neue Herausforderungen.
Da der sich über ein Gebiet zwei­er gro­ßer Revie­re in vier Bun­des­län­dern mit einer Gesamt­flä­che von weit über 1.000 Qua­drat­ki­lo­me­ter erstre­cken­de ost­deut­sche Braun­koh­len­berg­bau im Wesent­li­chen bin­nen eines Jahr­zehnts umge­baut wer­den muss­te, war es not­wen­dig, für die Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung der Braunkohle­sanierung ein völ­lig neu­es Kon­zept zu entwickeln.
Das Sys­tem der Braunkohle­sanierung umfasst die fol­gen­den drei Ebenen:
  • Steue­rung und Kon­trol­le (1. Ebene)
  • Pro­jekt­trä­ger­schaft (2. Ebene)
  • Aus­füh­rung der Sanie­rungs­ar­bei­ten (3. Ebene)

Auf der ers­ten Ebe­ne der Orga­ni­sa­ti­on agiert der Steue­rungs- und Bud­get­aus­schuss für die Braunkohle­sanierung (Stu­BA). Die Geschäfts­stelle des Stu­BA (GS Stu­BA) unter­stützt den Aus­schuss bei der Vor­be­rei­tung inhalt­li­cher und finan­zi­el­ler Ent­schei­dun­gen sowie bei der orga­ni­sa­to­ri­schen Betreu­ung sei­ner Arbeit.

Auf der zwei­ten Ebe­ne erfolgt die Pla­nung, Pro­jek­tie­rung und Geneh­mi­gungs­pla­nung der Sanie­rungs­maß­nah­men durch die Lau­sit­zer und Mit­tel­deut­sche Berg­bau-Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft mbH. Die vom Bund gegrün­de­te LMBV ist als berg­recht­lich ver­ant­wort­li­ches Unter­neh­men Auf­trag­ge­be­rin und Pro­jekt­trä­ge­rin der Sanie­rungs­ar­bei­ten. Ihre Tätig­keit wird von vier Regio­na­len Sanie­rungs­bei­rä­ten beglei­tet, die die Inter­es­sen der Län­der und betrof­fe­nen Regio­nen ver­tre­ten und Ein­fluss auf die Prio­ri­tä­ten­set­zung der Sanie­rungs­maß­nah­men nehmen.

Auf der drit­ten Ebe­ne wer­den die Sanie­rungs­maß­nah­men nach Aus­schrei­bung und Ver­ga­be durch die LMBV von Unter­neh­men der pri­va­ten Wirt­schaft umge­setzt. Hier­bei han­delt es sich über­wie­gend um auf die Braunkohle­sanierung spe­zia­li­sier­te Indus­trie- und Bau­un­ter­neh­men sowie Inge­nieur- und Dienst­leis­tungs­be­trie­be, die die Arbei­ten zu markt­üb­li­chen Kon­di­tio­nen ausführen.

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