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Beginn der Ver­hand­lun­gen der künf­ti­gen Finan­zie­rung der Braunkohlesanierung

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Ende 2025 haben die Ver­hand­lun­gen über ein Fol­ge­ab­kom­men zum der­zei­ti­gen Ver­wal­tungs­ab­kom­men über die Finan­zie­rung der Braunkohle­sanierung begon­nen. Finan­ziert wird die Braunkohle­sanierung auf der einen Sei­te durch den Bund, ver­tre­ten durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Finan­zen und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Umwelt, Kli­ma­schutz, Natur­schutz und nuklea­re Sicher­heit, sowie auf der ande­ren Sei­te durch die soge­nann­ten Braun­koh­le­län­der Bran­den­burg, Sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Thüringen.

Das der­zei­ti­ge Ver­wal­tungs­ab­kom­men (soge­nann­tes VA VII) läuft Ende 2027 aus. Das Fol­ge­ab­kom­men (VA VIII) soll die Finan­zie­rung der Braunkohle­sanierung ab 2028 regeln.

Die Ver­hand­lun­gen zwi­schen dem Bund und den Braun­koh­le­län­dern wer­den von der Bund-Län­der-Geschäfts­stelle für Braunkohle­sanierung koor­di­niert und mode­riert sowie gemein­sam mit der Lau­sit­zer und Mit­tel­deut­sche Berg­bau-Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft mbH (LMBV) fach­lich begleitet.

Die Ver­hand­lun­gen sol­len mög­lichst bis Ende 2026 abge­schlos­sen sein, sodass das VA VIII recht­zei­tig vor Aus­lau­fen des VA VII unter­zeich­net wer­den und in Kraft tre­ten kann.

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