Ende 2025 haben die Verhandlungen über ein Folgeabkommen zum derzeitigen Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung begonnen. Finanziert wird die Braunkohlesanierung auf der einen Seite durch den Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sowie auf der anderen Seite durch die sogenannten Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Das derzeitige Verwaltungsabkommen (sogenanntes VA VII) läuft Ende 2027 aus. Das Folgeabkommen (VA VIII) soll die Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2028 regeln.
Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Braunkohleländern werden von der Bund-Länder-Geschäftsstelle für Braunkohlesanierung koordiniert und moderiert sowie gemeinsam mit der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) fachlich begleitet.
Die Verhandlungen sollen möglichst bis Ende 2026 abgeschlossen sein, sodass das VA VIII rechtzeitig vor Auslaufen des VA VII unterzeichnet werden und in Kraft treten kann.